Anbieterwechsel

Bindung und Kündigungsfrist: Wann du den Stromanbieter wechseln kannst

Die zwei Fristen werden ständig verwechselt, und wer die Bindung falsch versteht, wartet länger als nötig. So gehören die beiden zusammen, und so rechnest du deinen Termin aus.

6 Min Lesezeit5. September 2026Michael Gondek

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Zwei Fristen, ein Termin

Die Bindungsfrist ist der Zeitraum, in dem du deinen Vertrag regulär nicht kündigen kannst. Die Kündigungsfrist regelt, wie lange vor dem Vertragsende deine Kündigung beim Anbieter eingehen muss. Als Haushalt sind das in der Regel zwei Wochen. Was für deinen Vertrag gilt, steht in den Vertragsbedingungen. Erst beide zusammen ergeben den frühesten Termin, an dem ein neuer Lieferant übernehmen kann. Die Bindung sagt, bis wann du bleiben musst. Die Kündigungsfrist sagt, bis wann du gesprochen haben musst.

Ein Beispiel mit Kalender

Angenommen, dein Vertrag hat am 1. März begonnen, mit zwölf Monaten Bindung. Die Bindung endet Ende Februar des nächsten Jahres. Damit dein Vertrag zu diesem Termin endet, muss die Kündigung zwei Wochen vorher eingehen, also bis Mitte Februar. Danach kannst du jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Bei Betrieben können die Fristen länger sein, auch sie stehen im Vertrag.

Deshalb rechnen wir vor jeder Empfehlung zuerst diesen Termin aus. Ein günstigerer Tarif nützt nichts, wenn der Wechsel erst in elf Monaten geht und der Preis bis dahin ein anderer ist.

Garantie und Bindung zusammen lesen

Achte darauf, ob die Fristen zusammenpassen: Kurze Garantie plus lange Bindung heißt, du bist an einen Preis gebunden, den der Anbieter nach der Garantie ändern darf. Garantie, Bindung und Kündigungsfrist lesen wir deshalb immer zusammen.

Was eine Preisgarantie zusichert

Mit der Preisgarantie sagt dein Lieferant zu, den vereinbarten Energiepreis für eine bestimmte Zeit nicht zu ändern, üblich sind 6 oder 12 Monate, manchmal 24. Sie gilt nur für den Energiepreis. Netzentgelte und Abgaben ändern sich unabhängig davon, meist zum Jahreswechsel.

Eine Garantie heißt auch nicht automatisch, dass der Lieferant nicht kündigen darf. Ob er es während der Garantie darf, steht in deinem Vertrag. Kündigt er, endet mit dem Vertrag auch der garantierte Preis. Drei Punkte liest du deshalb im Vertrag nach:

  • Beginn und Ende: Läuft die Garantie ab Vertragsbeginn oder ab Lieferbeginn?
  • Umfang: Steht dort Energiepreis, Arbeitspreis oder Gesamtpreis?
  • Was danach kommt: Zu welchem Preis läuft der Vertrag nach der Garantie weiter, und wie erfährst du davon?

Kurz vor dem Ende der Garantie ist der richtige Zeitpunkt, den Vertrag neu durchzurechnen.

Preiserhöhung: das Fenster geht auf

Erhöht dein Lieferant den Preis, steht in der Mitteilung, ob und bis wann du kündigen kannst. Genau dann lohnt sich ein Vergleich. Die Mitteilung über die Erhöhung kommt per Brief oder E-Mail, manchmal als Beilage zur Rechnung. Wer sie überliest, verpasst die Frist.

Die Bindung sagt, bis wann du bleibst. Die Kündigungsfrist sagt, bis wann du sprechen musst. Beides zusammen ist dein Termin.

Noch gebunden und trotzdem wechseln

Du musst nicht warten, bis die Bindung vorbei ist, um den neuen Vertrag abzuschließen. Der neue Versorger prüft deine bestehende Bindung und übernimmt zum frühestmöglichen Termin. Drei bis sechs Monate im Voraus abzuschließen ist üblich. Liegt der Termin zu weit in der Zukunft, meldet sich der neue Anbieter. So sicherst du dir einen Preis, ohne die Fristen selbst überwachen zu müssen.

Bonus, Pönale, Rücktritt

  • Bonus: Ob du ihn behältst, steht in den Bedingungen. Manche Lieferanten schreiben ihn sofort gut, andere erst nach zwölf Monaten. Wer vorher wechselt, kann ihn ganz oder teilweise verlieren.
  • Pönale: Manche Verträge für Geschäftskunden verlangen für den vorzeitigen Ausstieg eine Pönale, längst nicht alle. Vor jedem Wechsel prüfen wir deshalb, ob in deinem Vertrag eine steht und was sie dich kosten würde.
  • Rücktritt: Schließt du online, am Telefon oder bei dir zu Hause ab, hast du ein Rücktrittsrecht. Frist und Formular bekommst du vom Lieferanten mit dem Vertrag.

Was du jetzt tun kannst

Such deinen Vertrag oder die letzte Jahresabrechnung heraus und notiere drei Daten: Vertragsbeginn, Ende der Bindung, Kündigungsfrist. Daraus ergibt sich dein Termin. Fehlt eine Angabe, steht sie in den Vertragsbedingungen oder im Kundenportal. Wenn du magst, rechnen wir: Die Tarifprüfung ist kostenlos, und der Termin ist das Erste, was wir klären.

Häufige Fragen

Die Bindung ist der Zeitraum, in dem du nicht regulär kündigen kannst. Die Kündigungsfrist ist der Vorlauf, mit dem deine Kündigung vor dem Vertragsende eingehen muss, als Haushalt in der Regel zwei Wochen. Beides zusammen ergibt den frühesten Wechseltermin.

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