Energie-Glossar

Strommarkt-Begriffe, einfach erklärt.

Die Begriffe, die auf Ihrer Rechnung und in Ihrem Vertrag vorkommen. Kurz erklärt, und bei jedem steht, was er für Sie bedeutet.

01 Tarif & Preis

Handlingfee

Die Handlingfee ist der Aufschlag, den Ihr Anbieter bei einem Spot-Tarif auf den Börsenpreis legt, in Cent pro Kilowattstunde. Der Börsenpreis ist bei allen gleich, die Handlingfee nicht. Die Spanne reicht von knapp über einem Cent bis weit darüber, marktüblich sind rund 5,8 Cent netto.

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Spot-Tarif

Bei einem Spot-Tarif folgt Ihr Strompreis der Börse, Stunde für Stunde. Ihr Anbieter gibt den Börsenpreis weiter und verrechnet dazu eine Handlingfee je Kilowattstunde, meist auch eine Grundgebühr. Ohne Smart Meter geht es nicht.

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Fixpreis-Tarif

Beim Fixpreis-Tarif zahlen Sie einen festen Energiepreis je Kilowattstunde, egal was an der Börse passiert. Das ist das häufigste Modell in Österreich und das planbarste. Dazu kommen Grundgebühr, Netz, Steuern und Abgaben.

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Preisgarantie

Die Preisgarantie ist die Zusage des Anbieters, den Energiepreis für eine bestimmte Zeit nicht zu ändern. Üblich sind 6, 12, manchmal 24 Monate. Sie gilt für den Energiepreis, nicht für Netz, Steuern und Abgaben.

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Float-Tarif

Ein Float-Tarif ist ein variabler Tarif: Der Anbieter passt den Arbeitspreis regelmäßig an einen Index an, meist alle drei Monate. Sie zahlen keinen stündlichen Börsenpreis wie beim Spot-Tarif, sondern einen nachgeführten Durchschnitt.

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Grundgebühr

Die Grundgebühr ist der feste Betrag, den Ihr Anbieter je Zählpunkt verrechnet, egal wie viel Sie verbrauchen. Je nach Anbieter zwischen null und rund 80 Euro im Jahr. Bei kleinem Verbrauch wiegt sie schwer.

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Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist das Entgelt für Sonnenstrom, den Ihre PV-Anlage ins Netz liefert. Die meisten Privatanlagen bekommen einen marktorientierten Preis, etwa über die OeMAG, zuletzt grob 5 bis 9 Cent je Kilowattstunde. Eine bezogene Kilowattstunde kostet ein Mehrfaches.

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03 Markt & Recht

Day-Ahead-Markt

Der Day-Ahead-Markt ist der Teil der Strombörse, an dem der Strom für den nächsten Tag gehandelt wird. Die Auktion läuft am Vortag zu Mittag, danach steht für jede Stunde des Folgetags ein Preis fest. Daraus rechnen Spot-Tarife.

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Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen, den Vertrag außerhalb der regulären Frist zu beenden, wenn der Anbieter wesentliche Bedingungen ändert. Typisch: Preiserhöhung oder neue AGB. Der Anbieter muss Sie darüber und über Ihr Kündigungsrecht informieren.

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Bindungsfrist

Die Bindungsfrist ist die Zeit, in der Sie regulär nicht kündigen können. Die Kündigungsfrist sagt, wie lange vor dem Ende Ihre Kündigung eingehen muss. Aus beidem ergibt sich Ihr frühester Wechseltermin.

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Pönale

Die Pönale ist eine vertraglich vereinbarte Zahlung für den Fall, dass eine Vertragspflicht verletzt wird. Im Energiebereich meist beim frühen Ausstieg aus einem gebundenen Vertrag oder wenn ein Geschäftskunde weniger abnimmt als vereinbart.

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Mengentoleranz

Die Mengentoleranz ist eine Klausel in Geschäftskundenverträgen: Sie legt fest, wie weit Ihre tatsächliche Abnahme von der vereinbarten Menge abweichen darf, nach oben und nach unten. Außerhalb des Bands drohen Nachverrechnungen oder Aufschläge.

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Grundversorgung

Die Grundversorgung ist der gesetzliche Basistarif: Haushalte und Kleinunternehmen haben Anspruch darauf, von einem Lieferanten zu dessen allgemeinen Bedingungen beliefert zu werden. Sie sichert die Versorgung, ist aber selten günstig.

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Auffangversorgung

Die Auffangversorgung greift, wenn Ihr Lieferant ausfällt, etwa bei einer Insolvenz: Ein anderer Lieferant übernimmt automatisch, das Licht bleibt an. Sie ist als Übergang gedacht und meist deutlich teurer als reguläre Angebote.

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ElWG (Elektrizitätswirtschaftsgesetz)

Das ElWG ist das neue österreichische Strommarktgesetz und löst das ElWOG schrittweise ab. Energiegemeinschaften, gemeinsame Energienutzung, dynamische Tarife und neue Marktrollen bekommen einen klareren Rahmen. Vieles davon kommt stufenweise, etliches ab Oktober 2026.

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Herkunftsnachweis (Ökostrom)

Ein Herkunftsnachweis belegt, dass eine Strommenge aus einer bestimmten Quelle stammt, etwa Wasserkraft oder Wind. In Österreich muss jede gelieferte Kilowattstunde so belegt werden. Aus der Steckdose kommt trotzdem der Strommix aus dem Netz, der Nachweis regelt nur die Zuordnung.

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