Glossar · Markt & Recht
Grundversorgung einfach erklärt.
Die Grundversorgung ist der gesetzliche Basistarif: Haushalte und Kleinunternehmen haben Anspruch darauf, von einem Lieferanten zu dessen allgemeinen Bedingungen beliefert zu werden. Sie sichert die Versorgung, ist aber selten günstig.
Gedacht ist sie als Auffangnetz, etwa wenn jemand sonst keinen Vertrag bekommt. Wer nie gewechselt hat und in einem alten Standardtarif steckt, zahlt gegenüber aktuellen Angeboten meist drauf. Dort ist erfahrungsgemäß am meisten zu holen.
Ob Ihr Tarif noch zeitgemäß ist, sehe ich an Ihrer Rechnung. Schicken Sie sie mir, ich rechne.
Und in Ihrem Vertrag?
Was der Begriff in Ihrem Vertrag bedeutet, sehe ich an Ihrer Rechnung. Schicken Sie sie mir, ich sage Ihnen, ob dort Geld liegt. Kostenlos, unverbindlich.
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